LJV Baden und Württemberg für eine einheitliche Jugendordnung

Bei bundesweiten Veranstaltungen werden die Landesjugendverbände Baden und Württemberg von Außenstehenden gerne in eine Schublade gesteckt oder die Unterscheidung mit wenig Sensibilität vorgenommen. Aufklärung findet spätestens dann statt, wenn die eine oder andere betroffene Seite darauf aufmerksam macht und auf seine badische oder schwäbische Herkunft pocht. So ist das Dilemma zwischen Badensern und Schwaben auch unter jungen Muslimen ein fortwährendes.

Doch zum Glück ist es meist nur zum Spaßen. Außerhalb des Landes schweißt es nämlich doch zusammen aus dem gemeinsamen Bundesland Baden-Württemberg zu kommen. Zur Zusammenarbeit innerhalb sowie außerhalb Baden-Württembergs verstehen wir den folgenden Vers aus dem Koran als als Leitprinzip:

Jeder hat eine Richtung, der er sich zuwendet. So wetteifert miteinander in guten Werken. Wo immer ihr auch seid, Allah wird euch allesamt zusammenführen; wahrlich, Allah hat Macht über alle Dinge. (2:148)

Doch es gibt auch überregionale Interessen um als muslimische Jugendvertretung im ganzen Bundesland präsent sein zu können. Mit dieser Intention sind die Vorstände beider LJV bei einer Sitzung am 03.02.2013 in Karlsruhe zusammen gekommen.

Thema war vor allem, sich auf eine einheitliche Jugendordnung für die örtlichen Jugendgruppen zu einigen. Alle Jugendgruppen in ganz Baden-Württemberg sollen eine einheitliche Jugendordnung haben. Darauf haben sich die Vorstände beider Landesjugendverbände mehrheitlich verständigt und die Arbeit an der entsprechenden Jugendordnung begonnen.

Zweck dieses Vorhabens ist es insbesondere, dass in allen Gemeinden den Jugendlichen ermöglicht wird, auf derselben Basis Jugendarbeit zu gestalten und sich dementsprechend organisieren zu können. Die neuen Satzungen der DITIB-Moscheen bieten den Jugendgruppen neue und umfassende Teilhabemöglichkeiten innerhalb des Gemeindelebens. So wird den Jugendlichen mehr Selbstständigkeit und Mitspracherecht im Vereinsvorstand eingeräumt. Eine neue Jugendordnung soll auf dieser Basis diese Rechte aufgreifen, ausschöpfen und den Anforderungen für die Übernahme von mehr Verantwortung für das Gemeindeleben gerecht werden.

Die Landesjugendverbände Baden und Württemberg bezwecken darüber hinaus die Jugendarbeit im Land zumindest auf der Basis einer einheitlichen Jugendordnung zu gestalten. So sollen die Jugendgruppen sich in einheitlichen Strukturen innerhalb Baden-Württembergs organisieren. In ihrer ersten gemeinsamen Sitzung haben beide Vorstände mit dieser Intention die Arbeit zur Schaffung einer solchen Jugendordnung aufgenommen. Bei einer zweiten Sitzung wird die Komplettierung des vorliegenden Entwurfs angestrebt.

Und haltet allesamt an Allahs Seil 1 fest, und zersplittert euch nicht, und gedenkt der Gnade Allahs euch gegenüber als ihr Feinde wart und Er eure Herzen so zusammenschloss, dass ihr durch Seine Gnade Geschwister wurdet, und als ihr am Rande einer Feuergrube wart und Er euch ihr entriss. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf dass ihr euch leiten lasst. Und damit aus euch eine Gemeinde wird, die zum Guten einlädt, das Recht gebietet und das Unrechte verbietet. Sie sind es, denen es wohlergehen wird. (3:103/4)


Arabisch: "habl Allah". Symbol des Bandes, das den Gläubigen mit Gott verbindet.